Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Textverständnis und Rezeptionsgeschichte des Deutschlandliedes
Einleitung
Anfragen aus der Bevölkerung zeigen, daß über die Wurzeln des Deutschlandliedes und den Umfang der Nationalhymne gelegentlich Unklarheiten bestehen. Dabei geht es zum einen um die Entstehungsgeschichte und inhaltliche Aussage des Deutschlandliedes, zum anderen um die Frage, ob alle drei Strophen oder nur die dritte die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland bilden.
Zum Textverständnis des Deutschlandliedes
Der Breslauer Professor August Heinrich Hoffmann, mit dem selbstgewählten Namenszusatz »von Fallersleben«, verfaßte den Text des Deutschlandliedes am 26. August 1841 auf der damals noch zu England gehörenden Insel Helgoland. Der politische und staatsrechliche Kontext jener Zeit war das im Rahmen des restaurativ orientierten Deutschen Bundes neu organisierte Deutschland: Zwei große, mehrere mittlere und viele kleine Einzelstaaten – insgesamt 38 – hatten sich 1815 auf dem Wiener Kongreß zum Staatenbund des Deutschen Bundes zusammengeschlossen. Verfassungsrechtliche Grundlage war die von den souveränen Fürsten und freien Städten Deutschlands unter Einschluß des Kaisern von Österreichs und des Königs von Preußen für ihre gesamten vormals zum Deutschen Reich gehörigen Besitzungen, des Königs von Dänemark für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg und des Königs der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg und das Herzogtum Limburg vereinbarte Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815. Durch ein lockeres föderatives Band wurden die Einzelstaaten im deutschen Staatenbund vereinigt: Ihre Souveränität und ihr territorialer Besitzstand blieben erhalten. Die Bundeszentralgewalt war nur rudimentär ausgeprägt. Es gab kein gemeinsames Staatsoberhaupt, keine einheitliche Verwaltung und Gesetzgebung, keine Wirtschafts- und Zolleinheit. vor allem kein einheitliches Heerwesen. »Die staatenbündische Lösung bedeutete den Verzicht auf nationale Einheit, auf den gemeinsamen Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte und auf demokratische Mitbestimmung in einer gesamtdeutschen Verfassung« (Ernst Rudolf Huber).
Bewegende politische Melodie der deutschen Patrioten dagegen war seit der Erhebung gegen Napoleon die Schaffung eines einigen Deutschlands auf verfassungsmäßiger Grundlage: Die nationale und die konstitutionelle Frage sollten zugleich ihre Beantwortung finden.
Das Wartburgfest 1817 und Hambacher Fest 1832 artikulierten diese Postulate deutlich. Diese Forderungen verbanden sich mit den Farben Schwarz-Rot-Gold, den Farben der Deutschen Burschenschaft Der politische Befund des Deutschen Bundes, der das Stabilitätsprinzip des innerdeutschen und des europäischen Gleichgewichts höher stellte als die Idee der national-staatlichen Selbstbestimmung, wurde vielerseits als Ausdruck heilloser Zersplitterung in partikularistische Kleinstaaterei empfunden.
Hoffmann von Fallersleben war ein 1848er Demokrat und Anhänger der sogenannten »Freisinnigen«, einer Vorgängerbewegung des Liberalismus in Deutschland. Seine Einschätzung als eines radikalen demokratischen Republikaners beruht auf seinen literarischen Äußerungen, vor allem auf seinen »Unpolitischen Liedern«, die zur gleichen Zeit wie das Deutschlandlied entstanden. Sie waren so »unpolitisch« gar nicht, kosteten sie doch ihren Verfasser 1842 seine Professur für Literatur- und Sprachwissenschaft an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau und seine Ausweisung aus Preußen. Er beantwortete die Frage von Ernst Moritz Arndt »Was ist des deutschen Vaterland?« mit
»Kein Österreich, kein Preußen mehr,
ein einzig Deutschland hoch und hehr,
Ein freies Deutschland Gott bescher'…«.
Eine Durchmusterung des literarischen Befundes des Dichters des Deutschlandliedes führt zu der Einschätzung, daß dieser kein reaktionärer Chauvinist war, sondern vielmehr ein Repräsentant guter demokratischer Tradition unserer Nation.
Nach den politischen und biographischen Daten nunmehr zu einigen inhaltlichen Aussagen. Der Anfang der ersten Strophe »Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt« war für Hoffmann keine imperiale Aufforderung zur Unterwerfung nichtdeutscher Gebiete, sondern ein patriotisches Bekenntnis zur Überwindung der als zu partikularistisch empfundenen rechtlichen Struktur und politischen Gestalt des Deutschen Bundes. Mit diesem – später oft tendenziös mißverstandenen – Liedbeginn wollte der Verfasser gefühlsmäßig ausdrücken, daß er eine Vereinigung der deutschen Einzelstaaten und damit die Einheit Deutschlands »über alles in der Welt« wünschte. Nicht geographische Expansion, sondern eine gesamtdeutsche Konstitution war sein politisches Anliegen.
Diese Zielrichtung kommt auch in den beiden folgenden Zeilen zum Ausdruck: »wenn es stets zu Schutz und Trotze brüderlich zusammenhält«. Die sicherheitspolitische Folgerung aus einer staatsrechtlichen Voraussetzung: Ein einiges Deutschland ist zum eigenen Schutz besser gerüstet als das Deutschland der damaligen Kleinstaaterei. Hinter dieser Erkenntnis stand auch die Erfahrung eines Jahrtausends deutscher Geschichte. Sie wurde – aus welchen Positionen und Motivationen heraus auch immer – durch die Jahrhunderte hindurch durch zahllose »Bruderkriege« geprägt und auch durchlitten. Diese sollten für den Dichter endgültig der Vergangenheit angehören.
Die geographischen Angaben »von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt« drücken ebenfalls kein deutsches Wunschdenken nach geographischer Erweiterung aus, sondern bezeichnen die westlichen und östlichen, die südlichen und nördlichen Grenzen des Deutschen Bundes. Diese waren durch die Territorien der Bundes-Glieder Niederlande, Preußen, Österreich und Dänemark vorgegeben. Diese Grenztopoi umreißen den damaligen territorialen Bestand des Deutschen Bundes. Sie knüpfen an die Anfänge des deutschen Nationalgefühls im hohen Mittelalter an, wie es etwa zum Ausdruck kommt im »Deutschlandlied Walthers von der Vogelweide« mit entsprechenden Grenzbezeichnungen für den deutschen Kulturraum.
Für die nationale Orientierung des Deutschlandliedes ist die Tatsache, daß die Uraufführung des »Liedes der Deutschen« am 5. Oktober 1841 aus Anlaß der Ehrung des bedeutenden badischen Liberalen Karl Welcker in Hamburg stattfand, mehr als von symbolischer Bedeutung. Dieser hatte kurz vorher in der Zweiten Badischen Kammer nichts geringeres als die Errichtung eines gesamtdeutschen parlamentarischen Nationalstaates gefordert.
Diesem Postulat verlieh Hoffmann mit der gleichberechtigten Wertetrias zu Beginn der dritten Strophe nachhaltig Ausdruck »Einigkeit und Recht und Freiheit«.
Die geschichtliche Entwicklung des Deutschlandliedes zur Nationalhymne des wiedervereinigten Deutschlands
Das Deutschlandlied blickt auf eine bewegte politische Geschichte in der Tradition unserer Nation zurück.
Hätte Deutschland eine ungebrochene nationale, demokratische Tradition nach 1848 erlebt, so könnte es bei den bisherigen historischen Erklärungen sein Bewenden haben. Die Problematik des Deutschlandliedes aber ist gerade darin zu sehen, daß es in den folgenden 100 Jahren nach der gescheiterten Revolution von 1848 zum lebendigen Spiegelbild der großen Brüche der deutschen Geschichte, der Siege und Niederlagen, des maßlosen Aufstiegs und der totalen Katastrophe geworden ist: Reflex des »ruhelosen Reiches« (Michael Stürmer). Das Deutschlandlied hat nun einmal nicht nur eine Intention, sondern auch eine Rezeption.
Diese ist in den unterschiedlichen Epochen der deutschen Geschichte seit der Mitte des vergangenen Jahrhunderts unterschiedlich verlaufen. Als Bismarck im Kaiserreich von 1871 die nationale Einheit Deutschlands verwirklichte, ging der Wunsch Hoffmanns, sein »Lied der Deutschen« möge Nationalhymne werden, nicht in Erfüllung. Kaiser und Kanzler entschieden sich für die Herrscher-Hymne »Heil dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands!«.
Das Lied wurde 1890 bezeichnenderweise erstmalig wieder offiziell gesungen als Helgoland, die Insel, auf der Hoffmann einst das Deutschlandlied geschrieben hatte, im Tausch gegen Sansibar deutsch wurde. Hier wurden die Zeilen »Deutschland, Deutschland über alles« zum Ausdruck nationaler Expansionspolitik mißbraucht. Die nationalistische Verklärung blieb dem Lied auch nicht erspart, als am 11. November 1914 in der Schlacht von Langemarck junge Studenten zu Tausenden im gegnerischen Maschinengewehrfeuer unter dem Klang des Deutschlandliedes zusammenbrachen: Die politische Hymne war damit zur militärischen Opferhymne geworden. Während der Heeresbericht nüchtern vermeldete:
»Westlich Langemarck brachen junge Regimenter unter Gesang 'Deutschland, Deutschland über alles' gegen die erste Linie der feindlichen Stellung vor und nahmen sie«,
findet sich in dem Buch »Mein Kampf« von Adolf Hitler eine fast heroische Perversion dieses Opferganges:
»... Aus der Ferne aber drangen die Klänge eines Liedes an unser Ohr und kamen immer näher und näher, sprangen über von Kompanie zu Kompanie, und da, als der Tod gerade geschäftig hinein griff in unsere Reihen, da erreichte das Lied auch uns, und wir gaben es nun wieder weiter: Deutschland, Deutschland über alles, über alles auf der Welt«.
Mit dieser Verbindung von altgermanischer Opfergangs-Saga und romantischem Kriegsstimmungsbild wies Hitler der weiteren Rezeption des Deutschlandliedes unheilvoll für die nächsten drei Jahrzehnte den Weg.
Trotz dieser erheblichen Erblast der Wilhelminischen Zeit und des aufkeimenden Nationalsozialismus wurde das Deutschlandlied am 11. August 1922 in einer offiziellen Proklamation durch den Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Nationalhymne bestimmt. Dies geschah ganz in dem Bewußtsein des demokratischen Neuaufbruchs des Deutschen Reiches. Man besann sich auf die ursprüngliche Bedeutung, auf die originäre Wertung des Deutschlandliedes. Man wollte es als Band verstanden wissen, das die Nation nach den innen- und außenpolitischen Schwierigkeiten der Vergangenheit und den wirtschaftlichen Problemen der Gegenwart zusammenhält.
Ihren töricht-traurigen Höhepunkt erreichten die Fehlinterpretationen des Deutschlandliedes im Dritten Reich:
Die erste Strophe verkam als Ausdruck nationalsozialistischer Expansionspolitik zum Präludium des Horst-Wessel-Liedes. Die zweite Strophe – zweifellos inhaltlich und formal der schwächste Teil der Hymne – paßte in ihrer unpolitischen romantischen Verherrlichung »deutscher Weibestreue«, »deutschen Gesangs« und »deutschen Weins« nur bedingt in das sozialrevolutionäre Konzept der Nationalsozialisten. Die dritte Strophe stieß wegen ihres genuin demokratischen Gehalts auf Ablehnung; sie wurde völlig ignoriert.
Anknüpfend an die demokratischen Traditionen der Weimarer Republik stellte bereits am 29. September 1949 eine interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten im Bundestag den Antrag, durch Gesetz das Deutschlandlied in seiner ursprünglichen Form zur deutschen Nationalhymne zu erklären. Ein entsprechender Beschluß des Rechtsausschusses blieb indes aus. Stattdessen setzte eine kontrovers geführte Debatte darüber ein, welches Lied die deutsche Hymne werden sollte. Dabei verliefen die Fronten quer durch die Parteien Während sich sowohl Bundeskanzler Adenauer wie auch der SPD-Oppositionsführer Schumacher für das Deutschlandlied aussprachen, hatte der damalige Bundespräsident Heuss starke Bedenken. Er ließ den evangelischen Kirchenliederdichter Rudolf Alexander Schröder eine neue »Hymne an Deutschland« dichten und komponieren. die jedoch weder bei der Bevölkerung noch bei Adenauer und Schumacher auf Zustimmung und Akzeptanz stieß.
Entscheidend für die Transformation des Deutschlandliedes zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland sind die Schriftwechsel zwischen den damaligen Amtsinhabern, Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss, vom 29. April und 2. Mai 1952 sowie zwischen dem ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl vom 19. August und 23. August 1991. Beide Schriftwechsel sind im Bulletin des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August 1991 veröffentlicht.
Der im Schriftwechsel Adenauer – Heuss eingenommene Standpunkt kommt in dem letzten Absatz des Schreibens des Bundeskanzlers zum Ausdruck: »Daher die erneute Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydn'sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden«. Dieser Bitte der Bundesregierung ist der Bundespräsident »in Anerkennung des Tatbestandes« nachgekommen. Damit hat er als Träger der Ehrenhoheit des Bundes von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, Staatssymbole – und dazu zählt auch die Nationalhymne – zu bestimmen, soweit dem verfassungsrechtliche (Art. 22 GG) oder gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Hier handelt es sich um ein ungeschriebenes Recht, das dem Amt des Staatsoberhaupt innewohnt. Damit war bis 1991 das Deutschlandlied mit allen drei Strophen Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Die Einschränkung auf das Singen der dritten Strophe bezog sich nur auf staatliche Anlässe.
In dem nach der Wiedervereinigung erfolgten erneuten Schriftwechsel zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl stellt ersterer fest: »Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es (das »Lied der Deutschen«) in allen seinen Strophen eine Einheit«. Der Brief fährt fort, daß »sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte die 3. Strophe des Liedes mit der Musik von Haydn als Hymne der Bundesrepublik Deutschland im Bewußtsein der Bevölkerung fest verankert« hat. Aus dieser Überlegung heraus schließt dieser Brief wie folgt: »Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk«. Wegen der zentralen Aussagen der 3. Strophe des Deutschlandliedes hat Bundeskanzler Kohl in seinen Antwortschreiben namens der Bundesregierung zugestimmt, daß die 3. Strophe »Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist«.
Bundespräsident und Bundeskanzler tragen damit einer vierzigjährigen Übung der Deutschen Rechnung, die über staatliche Anlässe hinaus auch für gesellschaftliche Gelegenheiten nur die 3. Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland verstanden und sangen.
Gleichwohl bedeutet diese Festlegung der dritten Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne kein Verbot, das Deutschlandlied in voller Länge bei nichtstaatlichen Anlassen abzudrucken und zu singen.
Quelle: Der aktuelle Begriff, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 21.10.1996, Nr. 22/96; Bearbeiter: MR Dr. Eckart Busch/VA Dieter Brenneis, Fachbereich III; Der aktuelle Begriff ist eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Nachbestellungen unter Tel. 27820, 22967, 27410.


